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BGB � 1479 Auseinandersetzung nach Aufhebungsurteil

BGB � 1479 Auseinandersetzung nach Aufhebungsurteil

[ Auszug: Wird die G�tergemeinschaft auf Grund der �� 1447, 1448 oder des � 1469 durch Urteil aufgehoben, so kann der Ehegatte, der das Urteil erwirkt hat, verlangen, d ... ]